Ruderordnung

des Landshuter Rudervereins (LRV)

Erprobung für 2015

 

Zweck

Diese Ruderordnung regelt die Durchführung des Ruderbetriebs und legt die Rahmenbedingungen fest, an die sich alle Mitglieder und Gäste bei der Ausübung des Rudersports im LRV zu halten haben. Der Sportvorstand ist der Ansprechpartner.

 

Allgemeines

  • Das Rudern erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Der Obmann trägt die Verantwortung für die Mannschaft und das Boot und gibt deshalb die Kommandos
  • Die Benutzung der sportlichen Geräte und Einrichtungen des Vereins ist grundsätzlich nur den Mitgliedern des Vereins gestattet. Gästen kann die Inanspruchnahme durch den LRV gestattet werden.
  • Jedes Mitglied hat die Verpflichtung, bei der Benutzung der sportlichen Geräte und Einrichtungen des Vereins größte Sorgfalt und Umsicht walten zu lassen. Einschränkungen des Sportbetriebs durch behördliche Verordnungen oder besondere Anweisungen des Vorstandes sind von den Mitgliedern unbedingt zu befolgen.
  • Alle Mitglieder haben sich so zu verhalten, dass das sportliche und gesellschaftliche Ansehen des Vereins nicht geschädigt wird. Gegenseitige Hilfe und Rücksichtnahme ist selbstverständlich.
  • Ob- bzw. Steuerleute dürfen nicht durch Alkohol, Medikamente, Übermüdung oder Drogen beeinträchtigt sein.
  • Wer am Ruderbetrieb teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
  • Zum Rudern muss geeignete Sportkleidung getragen werden.
    Die einheitliche Ruderkleidung besteht aus einem weißen Oberteil mit Vereinsemblem und einer roten Hose. Am Wochenende und an Feiertagen wird auf dieses Erscheinungsbild Wert gelegt.
  • Mitglieder und Gäste haben bei der Ausübung des Sports die Grundsätze des Naturschutzes zu beachten.
  • Die Sicherheitsrichtlinie des Deutschen Ruderverbandes ist Bestandteil dieser Ruderordnung siehe rudern.de: Ausbildung und Sicherheit

 

Anforderungen an alle Teilnehmer des Ruderbetriebs

  • Alle Vereinsmitglieder und Gäste, die am Ruderbetrieb teilnehmen wollen, müssen ausreichend schwimmen können
  • Neue Mitglieder müssen eine Anfängerausbildung absolvieren, oder die Mitgliedschaft in einem anderen Ruderverein nachweisen

 

Anforderungen an Bootsobleute

  • Sie müssen nachweisen, dass sie verantwortlich ein Ruderboot als Bootsobmann führen können (auch Einer): Übungsleiter, Steuermannslehrgang, Fortbildungsmaßnahme im Verein, Erfahrung durch langjähriges Rudern
  • Sie kennen die gesetzlichen Bestimmungen für ihr Hausrevier, die Sicherheitsrichtlinien des Deutschen Ruderverbandes, diese Ruderordnung sowie die Hinweise und Ratschläge des Weltruderverbandes (FISA) zur Ausübung eines sicheren Rudersports in der vom DRV herausgegebenen redigierten Fassung. Die Informationen sind im Handbuch „Bootsobleute und Steuerleute“ des DRV oder unter rudern.de: Ausbildung und Sicherheit nach zu lesen.

 

 Beschreibung des Hausrevier

  • Das Hausrevier umfasst folgende Gewässerteile:
    Große und kleine Isar  bis zum Ende des Stausees (Tonnen)
    In der Bootshalle hängt ein großes Bild, auf dem die Ruderstrecke zu sehen ist.
  • Für das Hausrevier gelten folgende gesetzliche Bestimmungen:
    Der Stausee ist Vogelschutzgebiet FFH, deshalb hier die Fahrtenordnung streng einhalten
  • Folgende Gefahrenpunkte sind im Hausrevier besonders zu beachten:
    • Große Isar: zwischen  72,2 und 72,4 Brückenreste im Fluß
    • Unterhalb der Vogelinsel sind bei 69,5  2 Eisenstäbe im Wasser, die nur bei Niedrigwasser über dem Wasser sichtbar  sind
    • Im Stausee liegt  viel Altholz
    • Die Straßenbrücken müssen stromaufwärts unter dem Joch auf der Uferseite passiert werden, stromabwärts unter dem mittleren Joch

 

Regelungen für Fahrten innerhalb des Hausreviers

  • Ein Bootsobmann ist zu bestimmen und im Fahrtenbuch ersichtlich zu machen
  • Jede Fahrt ist vor Beginn ins elektronische Fahrtenbuch ein- und nach Beendigung der Fahrt auszutragen.
  • Bei Ausfall des elektronischen Fahrtenbuchs sind die selben Angaben schriftlich zu fixieren
  • Der Obmann prüft die äußeren Bedingungen (Wetter, Strömung) und entscheidet, ob und auf welchem Teil des Gewässers mit welchem Boot mit dieser Mannschaft gerudert wird.
  • Die ausgehängte Fahrtenordnung ist genau einzuhalten, steuerbordseitig fahren
  • Auf der Trainigsstrecke haben Boote in Begleitung eines Trainers in beiden Richtungen Vorfahrt
  • Bei Hochwasser, viel Treibholz, Minusgraden darf nicht gerudert werden (vor allem nicht im Holzboot)
  • Bei Wasser- Temperaturen unter 10° C sollte möglichst im Mannschaftsboot gefahren werden.
  • Bei Kenterung sollen die Ruderer am Boot bleiben und versuchen, mit diesem an Land zu schwimmen.
  • Fahrten dürfen erst nach Sonnenaufgang beginnen und müssen vor Einbruch der Dunkelheit beendet sein. Angemeldete Nachtfahrten kann der Vorstand genehmigen
  • Wenn vom Fahrwasser aus die Ufer wegen Nebel kaum zu sehen sind, darf nicht über den Stausee gerudert werden

 

Regelungen für Fahrten außerhalb des Hausreviers      

  • Für Fahrten außerhalb des Hausreviers mit Vereins eigenen Booten ist vom Wanderruderwart die Genehmigung einzuholen.
  • Das gilt nicht für Trainingsleute, die Regatten besuchen

 

Unfälle und Bootsschäden

  • Unfälle sind unverzüglich dem Vorstand zu melden
  • Unfälle und Bootsschäden sind Vorkommnisse, die im Fahrtenbuch vermerkt und dem Bootswart oder Sportvorsitzenden unverzüglich gemeldet werden müssen
  • Grob fahrlässig verursachte Schäden gehen zu Lasten der Mannschaft
  • Jegliche Rettungsaktionen aus Notsituationen können für die verantwortlichen Ruderer erhebliche Kosten verursachen. Der Verein haftet dafür nicht.

 

Verstöße gegen die Ruderordnung

Gegen Mitglieder, die gegen die Ruderordnung verstoßen, kann der Vorstand nach vorheriger Anhörung eine Ermahnung oder ein zeitweiliges Ruderverbot aussprechen. Im Wiederholungsfall kann das Mitglied durch Beschluss des Vereinsausschusses aus dem Verein ausgeschlossen werden.

 

 

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